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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von JSW Leiterplattenservice, Am Weißdorn 3, 72589 Westerheim


Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufer, als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von JSW Leiterplattenservice und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen JSW Leiterplattenservice und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Angebote:

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 2 Monate ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Preise:

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von JSW Leiterplattenservice vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen können an den Kunden weitergegeben werden. Verpackungskosten, Versand- und Transportspesen sind in den Angeboten von JSW Leiterplattenservice nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen:

Die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Betrag ist grundsätzlich per Banküberweisung oder per Scheck, in einem Betrag rein netto, zu entrichten. Eine Zahlung per Überweisung oder per Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto von JSW Leiterplattenservice gutgeschrieben wurde. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist JSW Leiterplattenservice zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von JSW Leiterplattenservice gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt von JSW Leiterplattenservice eine Zahlungserinnerung. Beim Ausbleiben der Begleichung der Forderung berechnet JSW Leiterplattenservice Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Für jede weitere Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung berechnet JSW Leiterplattenservice eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 je Mitteilung. Bei Zahlung später als 2 Wochen nach Zahlungsfrist auf der Rechnung beginnt der verzinsbare Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug kann JSW Leiterplattenservice einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.

Eigentumsvorbehalt:

Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JSW Leiterplattenservice. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von JSW Leiterplattenservice hinweisen und JSW Leiterplattenservice unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der offen stehenden Forderungen. Die Weiterveräußerung unserer Ware und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an JSW Leiterplattenservice abgetreten werden. Erfolgt dies insbesondere bei Wiederverkäufern nicht, stellt dies unter Umständen ein strafbares Verhalten dar.

Material- und Warenversand:

Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, bzw. bei der Deutschen Post AG oder eine sonstige Transportfirma ab oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei den beauftragten Transportunternehmen, (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. Bei eintreffenden Rücksendungen kann JSW Leiterplattenservice die Annahme verweigern.

Liefertermine:

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. JSW Leiterplattenservice ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde JSW Leiterplattenservice schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zzgl. weiterer 2 Wochen.

Mängel:

Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringungen der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Ware/oder Leistung vom Kunden als abgenommen bzw. angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann JSW Leiterplattenservice zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von JSW Leiterplattenservice bis zur Höhe des Auftragswertes. Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Besteller eine Gutschrift zu erteilen.

Gewährleistung:

Die unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Behandlung von Waren hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Haftung von JSW Leiterplattenservice ist auf den Wert der in der Rechnung aufgeführt ist, beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages, Minderung des Vertragspreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z.B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Pflicht zur Anerkennung der Reklamation seitens JSW Leiterplattenservice entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

Rücktritt:

JSW Leiterplattenservice ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich in Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein außergerichtliches oder gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen JSW Leiterplattenservice keine Schadensersatzansprüche zu.

Aufträge:

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% (mindestens 1 Stück), beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Annahmeverweigerungen. Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb eines Kalenderjahres abgenommen werden.

Copyright:

Vorlagen, Skizzen, Entwürfe, Logos, Handzettel usw. unterliegen dem Copyright von JSW Leiterplattenservice, Inh. Joachim Schumann. Die Weiterverwertung der Vorlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung von JSW Leiterplattenservice.

Vergabe von Dienstleistungen an Dritte:

JSW Leiterplattenservice ist berechtigt, zur Erbringung seiner Dienstleistung eine Drittfirma mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen. Hierbei hat JSW Leiterplattenservice die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl des Dritten/Subunternehmers zu beachten.

Vom Kunden angelieferte Ware:

JSW Leiterplattenservice führt die Werktätigkeiten, sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. JSW Leiterplattenservice verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten, insbesondere über Angaben der Versendungsmenge. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch gegen Aufwandspauschale durchgeführt.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsurteile unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung (en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.

Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Westerheim bzw. Ulm.

 

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